Arbeitsunfall
Was ist ein Arbeitsunfall?
Arbeitsunfälle unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Im Sinne des § 8 Absatz 1 SGB VII sind Abreitsunfälle:
„Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach den §§ 2, 3 oder 6 begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit). Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.“
Arbeitsunfälle sind demnach Unfälle, die sich am Arbeitsplatz bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit ereignen.
Auch die sogenannten Wegeunfälle (Unfälle auf dem Weg zur oder von der Arbeit) gelten als Arbeitsunfall, wenn der direkte Hin- bzw. Rückweg genutzt wurde.
Ebenso fallen Unfälle während einer Geschäftsreise, bei Betriebsausflügen, beim Betriebssport und auf Betriebsfeiern unter den Versicherungsschutz.
In jedem Fall kann es aber auch zu einer Mithaftung (§ 254 BGB) des Arbeitnehmers kommen, wenn ihm ein Verschulden an dem Unfall zuzurechnen ist (z.B. Unfall unter Alkoholeinfluss). Dies wird im Einzelfall entschieden.