Beitragsbemessungsgrenze
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von dem Bruttogehalt des Versicherten prozentual abgezogen.
Dabei deckelt die Beitragsbemessungsgrenze die Anrechnungshöhe des Einkommens auf die Sozialversicherung. Der Teil des Einkommens, der oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleibt beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich neu von der Bundesregierung errechnet und festgesetzt.
Im Jahr 2011 beträgt sie 44.500 Euro im Jahr.