Beitragstragung
Was bedeutet Beitragstragung?
Die Sozialbeiträge, die der beitragspflichtige Arbeitnehmer von seinem Bruttoarbeitsentgelt abgezogen bekommt, setzen sich zusammen aus Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge nahezu hälftig. Der Teil, den der Arbeitgeber beizutragen hat, heißt Arbeitgeberanteil, der des Arbeitnehmers, Arbeitnehmeranteil.
Je nach Art und Umfang der Beschäftigung kann auch vom Grundsatz der hälftigen Beitragstragung abgewichen werden.
Bei Auszubildenden, die eine Ausbildungsvergütung von nicht mehr als 325,- € erhalten, trägt nur der Arbeitgeber die Beiträge.
Für Mini-Jobber/400,- EUR-Kräfte zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe.