Belastungsgrenze
Was ist die Belastungsgrenze?
Für Krankenversicherte übernimmt die Krankenkasse nicht alle Kosten. Die Krankenversicherung gewährleistet keine volle Kostenübernahme. Der Versicherte hat diverse Zuzahlungen zu leisten.
Diese Zuzahlungen werden im Bereich der Belastungsgrenze berücksichtigt. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt innerhalb eines Kalenderjahres. Bei Versicherten, die vor dem 01. April 2007 chronisch erkrankten, liegt die Belastungsgrenze bei 1 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Berücksichtigung findet der gesamte Familienhaushalt.
Der Versicherte kann eine Befreiung bei seiner Krankenkasse beantragen, sobald er die Belastungsgrenze erreicht hat. Hierzu hat er seiner Versicherung Berechtigung zur Befreiung substantiiert darzulegen.