Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Was sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden nach deutschem Steuerrecht zu den Überschusseinkünften gezählt.
Gem. § 21 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung die Einnahmen aus der Vermietung/Verpachtung von Grundstücken, Gebäuden, Gebäudeteilen, beweglichem Betriebsvermögen und Rechten.
Bei der Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Gesamteinkommens werden die Werbungskosten, die im Bezug auf die Vermietung/Verpachtung angefallen sind, abgezogen. Zu den Werbungskosten gehören z.B. Instandhaltungs-, und Instandsetzungskosten, Kosten des Steuerberaters, Kosten für Rechtsberatung, Betriebskosten, Kreditkosten, Versicherungen und Verwaltungskosten, wie Büromateriel und Reisekosten.