Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Einzugsstelle

Was ist die Einzugsstelle der Krankenkassen?

Vor dem 01.01.2011 waren die Krankenkassen zuständig für den zentralen Einzug der Sozialversicherungsbeiträge. Sie haben die an sie geleiteten Beiträge in den Gesundheitsfond bei dem Bundesversicherungsamt eingezahlt, von wo aus dann wiederum die Rückverteilung stattfindet.

Ab dem 01.01.2011 können die Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Arbeitnehmer an sogenannte Weiterleitungsstellen zahlen. Dies muss nicht mehr die Krankenkasse sein, sondern kann auch ein Verband o.ä. sein. An diese Weiterleitungsstelle muss der Arbeitgeber nicht nur die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, er kann auch die Meldungen und die Beitragsnachweise an die Weiterleitungsstellen führen.

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