Entgeltfortzahlungsversicherung (Arbeitgeberausgleichsverfahren)
Entgeltfortzahlungsversicherung (Arbeitgeberausgleichsverfahren)
Mit der Entgeltfortzahlungsversicherung sollen die Aufwendungen in Form der Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers im Krankheitsfall (U1) oder während der Mutterschaft (U2) ausgeglichen werden.
Die Entgeltfortzahlungsversicherung ist eine Pflichtversicherung, für alle Arbeitgeber, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Hinsichtlich der Voraussetzungen ist zwischen U1 und U2 zu unterscheiden.
Im Bezug auf U1 sind alle Arbeitnehmer pflichtversichert, deren Betriebsgröße 30 Arbeitnehmer nicht überschreitet. Die Berechnung der Anzahl der Arbeitnehmer unterliegt weiteren Voraussetzungen. So werden z.B. Auszubildende und Praktikanten nicht mitgerechnet, während Teilzeitkräfte anteilig berücksichtigt werden.
In U2 sind alle Firmen pflichtversichert. Eine Unterscheidung hinsichtlich der Betriebsgröße ist hier nicht gegeben.
Der Arbeitgeber hat Ausgleichszahlungen an die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers zu zahlen. Diese Krankenkasse erstattet dann je nach Satzungsbestimmung einen gewissen Prozentsatz des nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz vom Arbeitgeber gezahlten Entgeltes.
Im Rahmen der Gesundheitsreform soll sich an der 2006 eingeführten Regelung nichts ändern.