Ersatzkrankenkassen
Welche Ersatzkrankenkassen gibt es?
Bei den Ersatzkrankenkassen handelt es sich um gesetzliche Krankenkassen. Ihr Bestehen, ihre Voraussetzungen und ihr Geltungsbereich sind in § 168 SGB V gesetzlich normiert.
Zu den Ersatzkassen gehören 2011:
- Barmer GEK
- Deutsche Angestellten Krankenkasse
- HEK-Hanseatische Krankenkasse
- hkk
- KKH-Allianz
- Techniker Krankenkasse