Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Ersatzkrankenkassen

Welche Ersatzkrankenkassen gibt es?

Bei den Ersatzkrankenkassen handelt es sich um gesetzliche Krankenkassen. Ihr Bestehen, ihre Voraussetzungen und ihr Geltungsbereich sind in § 168 SGB V gesetzlich normiert.

Zu den Ersatzkassen gehören 2011:

  • Barmer GEK
  • Deutsche Angestellten Krankenkasse
  • HEK-Hanseatische Krankenkasse
  • hkk
  • KKH-Allianz
  • Techniker Krankenkasse

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