Freie Mitarbeiter
Was verstehen Krankenkassen unter freien Mitarbeitern?
Ein freier Mitarbeiter führt für ein Unternehmen Aufträge aus, ohne dabei als Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert zu sein.
Er ist grundsätzlich auch nicht an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden und somit durch seine persönliche Unabhängigkeit auszeichnet.
Der freie Mitarbeiter erhält von seinem Auftraggeber eine Entlohnung, die aber keine Sozialabgaben enthält. Der freie Mitarbeiter ist nicht sozialversicherungspflichtig. Er muss sich, wie ein Selbständiger, selbst um seine Absicherung kümmern und diese dementsprechend auch selbst bezahlen.