Früherkennung
Was versteht eine Krankenkasse unter Früherkennung?
Die Früherkennung vermischt sich mit den Begriffen der Prävention und der Prophylaxe.
Die Früherkennung soll helfen, Krankheiten, die noch nicht an Symptomen zu erkennen sind, aufgrund vorbeugender Untersuchungen im Frühstadium ihres Entstehens zu erkennen.
Um Krankheit im Wege der Früherkennung rechtzeitig zu bekämpfen, sind folgende Untersuchungen anerkannt:
- Check-Up:
Nach Vollendung des 35. Lebensjahres können Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung im 2-Jahres-Rhythmus eine Gesundheitsuntersuchung zum Zweck der Früherkennung insbesondere von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie von Diabetes, durchführen lassen, vgl. § 25 SGB V.
- Krebsfrüherkennung:
Ab einem Alter von 20 Jahren haben Frauen und ab einem Alter von 45 Jahren haben Männer das Recht auf eine jährliche Früherkennungsuntersuchung.
- Kinderuntersuchungen:
Für Neugeborene und Kinder werden neun Untersuchungen von der Geburt bis zum 6. Lebensjahr und eine Jugenduntersuchung im Alter von 13/14 zur Früherkennung von Krankheiten, die die körperliche oder geistige Entwicklung gefährden können, angeboten. So z.B. Hör- und Sehstörungen, Sprachfehler oder Haltungsschäden. Darüber hinaus können Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten in Anspruch genommen werden, vgl. § 26 SGB V.