Gemeinsamer Bundesausschuss
Was ist der gemeinsame Bundesausschuss?
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) besteht seit Januar 2004.
Er wurde im Rahmen des Inkrafttretens des Gesetzes zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) als ein gesundheitspolitisches Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland ins Leben gerufen, wodurch die zuvor dezentrale Verwaltung zusammengeschlossen und vereinheitlicht wurde.
Die Aufgabe des G-BA besteht darin, gesundheitsrelevante parlamentarische Gesetze in allgemeingültige Richtlinien umzusetzen. Aufgrund seiner Richtlinienkompetenz wird der G-BA auch als „kleiner Gesetzgeber“ bezeichnet.
Einmal im Monat kommen die 13 Mitglieder des G-BA in einer öffentlichen Sitzung zusammen, an der auch 5 Patientenvertreter teilnehmen.