Gesamteinkommen
Was verstehen die gesetzlichen Krankenversicherungen unter dem Gesamteinkommen?
Das Gesamteinkommen ergibt sich aus der Summe der Einkünfte, wie sie im Einkommenssteuergesetz (EStG) definiert sind, § 16 SGB IV.
Zu dem Gesamteinkommen werden nicht nur die Einkommen aus den Beschäftigungsverhältnissen gezählt, sondern auch die übrigen Einkünfte. Das EStG unterscheidet dabei nach den Gewinneinkunftsarten und den Überschusseinkunftsarten.