Gleitzone
Was ist die Gleitzone im Sinne der Krankenkassen?
Als Gleitzone wird die Arbeitseinkommensstufe zwischen 400,01 € und 800,- € bezeichnet, vgl. § 20 SGB IV.
Die Gleitzone soll verhindern, dass versicherungspflichtige Arbeitnehmer an einem Einkommen von über 400,- € sofort die vollen Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. In der Gleitzone haben Arbeitnehmer nur einen reduzierten und linear ansteigenden Beitragsanteil an dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag (also auch zur gesetzlichen Krankenversicherung/ Krankenkasse) zu bezahlen.