Jahresmeldung
Was ist bei einer Jahresmeldung zu beachten?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, jährlich seine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung zu melden.
Nach § 28a SGB IV hat der Arbeitgeber die Jahresmeldung immer zum 31. Dezember eines jeden Jahres einzureichen. Meldepflichtig ist das Arbeitsentgelt des Angestellten bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.