Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Kündigungsfristen

Was für Kündigungsfristen gelten bei den gesetzlichen Krankenkassen?

In Deutschland können die gesetzlich Pflichtversicherten selbst wählen, bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung sie versichert sein wollen.

Möchte ein Versicherter die Versicherung wechseln, kann er unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen, aus dem bestehenden Versicherungsverhältnis austreten.

Die generelle Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende, sofern das Versicherungsverhältnis 18 Monate bestand.

Bei Beitragserhöhungen durch die Krankenkasse, steht dem Versicherten ein Sonderkündigungsrecht zu. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monaten zum Monatsende, allerdings können auch Versicherte, die noch keine 18 Monate Mitglied sind von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Kündigung ist in dem Monat, in dem die Beitragserhöhung stattfindet oder im darauf folgenden Monat gegenüber der Krankenkasse zu erklären.

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erklärt werden.

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