Modellvorhaben
Was sind Modellvorhaben von Krankenkassen?
Gem. § 63 SGB V können Krankenkasse und ihre Verbände im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung zur Verbesserung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Versorgung Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Verfahrens-, Organisations-, Finanzierungs- und Vergütungsformen der Leistungserbringung durchführen oder vereinbaren.
In den Modellvorhaben dürfen nur die Leistungen aufgenommen werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss für geeignet deklariert hat. Die Modellvorhaben sind in den Satzungen der Krankenkassen aufzunehmen. Aus der Satzung müssen die Art, die Ausgestaltung der Maßnahme und die Bedingungen für die Teilnahme der Versicherten sowie das Ziel und die Dauer des Modellvorhabens hervorgehen.
Ein Beispiel eines Modellvorhabens ist die Akupunktur. Aufgrund eines entsprechenden Modellvorhabens konnte wissenschaftlich erwiesen werden, dass es sich bei der Akupunktur um eine wirksame Behandlungsmethode bei bestimmten Indikationen handelt, was dazu führte, dass die Akupunktur, beschränkt auf die festgestellten Indikationen, in den Leistungskatalog der Krankenkasse aufgenommen werden konnte.