Nachgehender Leistungsanspruch
Was ist ein Nachgehender Leistungsanspruch
Selbst wenn die Mitgliedschaft eines gesetzlich Versicherten beendet ist, kann der Versicherungsschutz über einen Zeitraum von einem Monat fortbestehen.
Während dieses Zeitraumes können ebenso Leistungen in Anspruch genommen werden, wie wenn die Mitgliedschaft noch bestünde, vgl. § 19 SGB V.
Durch den nachgehenden Leistungsanspruch werden eventuelle Versicherungslücken vermieden, so dass ein durchgängiger Versicherungsschutz besteht.