Rechtsbehelfsbelehrung
Wann erfolgt eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Der Empfänger eines Bescheides, z.B. eine Ablehnung der Pflegekasse auf die beantragte Pflegeleistung, kann gegen den Inhalt des Bescheides rechtlich vorgehen, wenn die mit dem Bescheid erfolgte Entscheidung nicht dem entspricht, von dem er meint, dass es ihm zusteht.
Die Rechtsbehelfsbelehrung ist zumeist am Ende eines jeden Bescheides angeführt. Er informiert den Empfänger des Bescheides darüber, innerhalb welcher Frist er welchen Rechtsweg gegen den Bescheid beschreiten kann.
Gesetzlich ist eine Widerspruchsfrist gegen den Bescheid von einem Monat ab Bekanntgabe des Empfängers des Bescheides vorgesehen. Ist der Bescheid nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen oder ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig, wandelt sich die Monatsfrist in eine Jahresfrist.