Patientenberatung, unabhängige (UPD)
Was ist eine Patientenberatung (UPD)?
Die unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) wurde im Januar 2000 als Modellvorhaben ins Leben gerufen und ist nunmehr als Regelversorgung aufgenommen worden.
Mit der UPD fördert der Spitzenverband Bund der Krankenkassen Einrichtungen, die Verbraucher und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten, mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen, vgl. § 65b SGB V.
Dabei darf der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf den Inhalt oder den Umfang der Beratungstätigkeit keinen Einfluss nehmen. Die Förderung einer Einrichtung zur Verbraucher- oder Patientenberatung setzt deren Nachweis über ihre Neutralität und Unabhängigkeit voraus.
Die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Einvernehmen mit der oder dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patienten. Die Fördermittel werden jeweils für eine Laufzeit von fünf Jahren vergeben.