Pflegestufe II
Was sind die Voraussetzungen für Pflegestufe II?
Welche Pflegestufe vorliegt, wird im Auftrag der Pflegekassen durch ein Gutachten, welches der MDK erstellt, festgestellt. Je nach begutachteter Pflegestufe, stehen dem Pflegebedürftigen Leistungen zu.
Die Pflegestufe II kategorisiert die schwere Pflegebedürftigkeit. Schwere Pflegebedürftigkeit bedeutet, dass ein durchschnittlicher Hilfsbedarf von mindestens 180 Minuten pro Tag anfällt, wobei die Grundpflege mehr als 120 Minuten täglich bedürfen muss.