Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Versicherungsfreiheit

Wann kann ich der privaten Krankenversicherung beitreten?

Überschreitet das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers die Jahresarbeitsentgeltgrenze, so steht es ihm frei, weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu sein oder in eine private Krankenkasse zu wechseln.

Überschreitet das Arbeitsentgelt erstmalig die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist automatisch das Pflichtversicherungsverhältnis beendet. Der Versicherte bleibt aber in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Pflichtversicherungsverhältnis wandelt sich in eine freiwillige Versicherung um, wenn sich der Versicherte nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen gegenüber seiner Krankenkasse gegenteilig äußert.

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