Wehr- und Zivildienstleistende
Wer zahlt die Krankenkassenbeiträge für Wehr- und Zivildienstleistende?
Wehr- und Zivildienstleistende sind sozialversicherungspflichtig. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Bund an die Krankenversicherung gezahlt, in der der Wehr- oder Zivildienstleistende vor Antritt des Dienstverhältnisses versichert war. Dabei ist es irrelevant, ob sich dabei um eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse handelt.