Altersteilzeit
Altersteilzeit, was ist das?
Arbeitnehmer/-innen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, steht die Möglichkeit offen, in die Altersteilzeit zu wechseln, vorausgesetzt, sie waren 5 Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens etwa 3 Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.
Die Altersteilzeit soll älteren Arbeitnehmern/-innen helfen, den Übergang von Arbeit in den Ruhestand fließend zu gestalten, so dass nach Absprache mit dem Arbeitgeber die wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert wird.
Die Altersteilzeit ist zwar im Altersteilzeitgesetz normiert, es bietet aber keinen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann nur auf freiwilliger Basis die Altersteilzeit gewähren. Ein Rechtsanspruch ließe sich nur aus einem Einzel- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung herleiten.
Ist eine Altersteilzeit vereinbart, wird der Arbeitnehmer für die hälftige Arbeitszeit entlohnt. Zusätzlich erhält er vom Arbeitgeber weitere 20 % des Regelarbeitsentgeltes, sowie Rentenversicherungsbeiträge auf der Basis von 80 % des Regelarbeitsentgeltes. Die Aufstockung findet ihre Begrenzung bei 90 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung (BBG) und dem Regelarbeitsentgelt. Individuelle Vereinbarungen der Aufstockung sind bis zur Grenze des BBG möglich.