Beitragsrückzahlung
Wann erfolgt eine Beitragsrückzahlung?
Seit der Einführung des einheitlichen Krankenkassensatzes für alle Pflichtversicherten ist es grundsätzlich nicht mehr möglich bei dem Beitrag zur Krankenversicherung Geld einzusparen.
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch Wahltarife an, in die der Versicherte wechseln kann. Je nach Versicherung hat der Versicherte damit die Möglichkeit Beiträge unter bestimmten Voraussetzungen zurück zu erhalten.
Entscheidet sich der Versicherte für einen Wahltarif bindet er sich in der Regel für 3 Jahre an die Krankenkasse und kann in diesem Zeitrahmen nicht wechseln. Der Wahltarifversicherte hat die Chance, gezahlte Beiträge zurückgezahlt zu bekommen, wenn er innerhalb eines Jahres keine medizinische Leistung in Anspruch genommen hat.
Die Rückzahlungssumme darf pro Jahr nicht höher sein, als ein Monatsbeitrag des Versicherten, so dass sich finanziell ein Wahltarif vor allem für gesunde „Besserverdienende“ lohnt. Insbesondere für Familienversicherte ist ein Wahltarif nicht empfehlenswert, da jeder Arztbesuch eines Familienangehörigen die Rückzahlung gefährdet.