Beitragssatz
Was beinhaltet der Beitragssatz zur Krankenkasse?
Die Sozialbeiträge, die der beitragspflichtige Arbeitnehmer von seinem Bruttoarbeitsentgelt abgezogen bekommt, setzen sich zusammen aus Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Jeder Versicherung ist ein Beitragssatz in % zugeteilt, der sich jährlich ändern kann.
Bis zur Einführung des einheitlichen Beitragssatzes der Krankenkassen, war es den Versicherern freigestellt, welchen Beitragssatz sie erheben. Dem Versicherten war es deswegen möglich, durch Vergleich der Beitragssätze der verschiedenen Versicherung zu einer anderen Krankenkasse zu wechseln und somit Geld einzusparen.
Dies ist nun nicht mehr möglich. Im Zuge der Gesundheitsreform ist in Deutschland 2009 ein einheitlicher Beitragssatz für die Krankenversicherung eingeführt worden. Der Versicherte hat nunmehr lediglich im Rahmen des Wechsels in einen Wahltarif die Möglichkeit Sozialabgaben zu sparen.