Beitragsüberwachung
Wes bedeutet Beitragsüberwachung?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet seine pflichtversicherten Angestellten bei der Einzugsstelle zu melden und außerdem über die Arbeitsentgelte seiner Angestellten und die abzuführenden Sozialbeiträge Nachweise zu führen und diese auf Verlangen vorzulegen.
Mindestens alle 4 Jahre prüfen die Träger der Rentenversicherung bei den Arbeitgebern vor Ort, ob diese ihren Pflichten ordnungsgemäß nachkommen, vgl. § 28 p SGB IV.