betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?
Eine betriebliche Altersvorsorge ist gem. § 1 Betriebsrentengesetz die Zusage des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung. Siehe auch http://www.infoportal-rente.de/betriebliche-altersversorgung/
Die betriebliche Altersvorsorge gehört nicht zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Seit 2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber, einen Teil des Bruttoarbeitsentgeltes in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln. Dem Arbeitgeber steht es dabei frei, sich an der betrieblichen Altersvorsorge zu beteiligen. Der Arbeitnehmer erfährt durch die betriebliche Altersvorsorge nicht nur den Vorteil zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine Zusatzrente zu erhalten, er spart mit der betrieblichen Altersvorsorge grundsätzlich auch Steuern.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen zur Betrieblichen Direktversicherung.