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Chronische Erkrankung

Was versteht die Krankenkasse unter einer Chronischen Erkrankung?

Die Krankenkassen stufen eine Krankheit/Erkrankung je nach ihrem zeitlichen Verlauf und ihrem Schweregrad in akut oder chronisch ein.

Als Chronisch (griechisch: χρόνος (chronos) = Zeit) wird eine Krankheit bezeichnet, wenn sie sich langsam entwickelt oder lange andauert oder schwerwiegend ist. Ab einem Zeitraum von ca. 4 Wochen wird eine Erkrankung allgemein als chronisch eingestuft.

Je nach Schwere der chronischen Erkrankung werden von den gesetzlichen Krankenkassen zu den erforderlichen Behandlungen die Kosten übernommen. So haben „schwerwiegend chronisch Kranke“ nur 1% der Belastungsgrenze an Zuzahlung zu leisten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat definiert, dass „schwerwiegend chronisch Kranke“ Personen sind, die sich nachweislich wegen derselben Krankheit in ärztlicher Dauerbehandlung befinden und

  • Pflegebedürftige der Pflegestufe 2 oder 3 nach dem SGB IX sind

oder

  • durch die chronische Erkrankung unter einer Behinderung leiden oder in ihrer Erwerbsfähigkeit nach den Maßstäben des Bundesversorgungsgesetzes bzw. des SGB VII gemindert sind

oder

  • eine kontinuierliche medizinische Versorgung (z. B. ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) wegen dieser Erkrankung erforderlich ist, ohne die eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauernde Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist.

Bespiele chronischer Erkrankungen sind:

Asthma, Parkinson, Brustkrebs, Diabetes mellitus, Multiple Sklerose, Alkoholismus, Demenz, Epilepsie, Gicht, Rheuma, Morbus Crohn.

um chronisch Erkrankte besser versorgen zu können, sind Behandlungsprogramme entwickelt worden, die von den Krankenkassen unter dem Begriff „Disease-Management-Programme (DMP)“ angeboten werden.

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