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Abfindung

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine Entschädigungszahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer leistet. Die Gründe für eine Abfindungszahlung können unterschiedlichster Art sein.

Der aufgrund einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung gezahlte Abfindungsbetrag ist in der Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei, da es sich dann bei der Abfindung nicht um Arbeitsentgelt gemäß § 14 SGB IV handelt.

Beitragspflichtig ist eine Abfindung aber dann, wenn sie verstecktes Arbeitsentgelt enthält. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es sich bei der als Abfindung bezeichneten Zahlung im Eigentlichen um rückständiges Arbeitsentgelt handelt.

Ebenso verhält es sich bei solchen Abfindungen, die gezahlt werden, obwohl das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis gar nicht beendet wird. Abfindungen, die der  Arbeitgeber als Ausgleich für nicht gezahlte Arbeitsvergütung, unterbliebenen Urlaub oder wegen einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen, etwa nach einer Änderungskündigung oder nach einer einvernehmlichen Änderung des Arbeitsvertrages zahlt, sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

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