Allgemeine Krankenhausleistungen
Was sind Allgemeine Krankenhausleistungen?
Unter dem Begriff „allgemeine Krankenhausleistungen“ sind die Leistungen zusammengefasst, die zur medizinischen Versorgung nach Art und Schwere der Erkrankung des Patienten notwendig sind. Dabei fallen Kosten bspw. für die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege, die Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln, für die Verpflegung und die Unterkunft an.
Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören auch die Maßnahmen, die während des Krankenhausaufenthalts zur Früherkennung von Krankheiten durchgeführt wurden, sowie die im Krankenhaus veranlassten Maßnahmen Dritter, als auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten.
Nicht unter die allgemeinen Krankenhausleistungen fällt eine Dialyse, vorausgesetzt, dass eine entsprechende Behandlung fortgesetzt wird oder das Krankenhaus keine eigene Dialyseeinrichtung hat Ebenfalls nicht Bestandteil der allgemeinen Krankenhausleistungen sind Wahlleistungen und Leistungen durch Belegärzte.
Der gesetzlich Versicherte muss im Bezug auf die allgemeinen Krankenhausleistungen über die im Gesetz festgelegten Zuzahlungen keine Kosten tragen.