Arbeitnehmeranteil
Wie hoch ist der Arbeitnehmeranteil zur Krankenkasse?
Der Arbeitnehmeranteil ist der Teil der Sozialversicherungsbeiträge, die dem Arbeitnehmer direkt von seinem Bruttoeinkommen abgezogen wird.
Zwar teilt sich der Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) die Hälfte der Sozialabgaben, die sich aus den Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zusammensetzen, doch muss der Arbeitnehmer beide Anteile mit seiner Arbeit erwirtschaften, um für den Arbeitnehmer rentabel zu sein.