Arbeitseinkommen
Was ist das Arbeitseinkommen bei Selbständigen?
Die Beitragsberechnung für Selbständige wird auf Grundlage des Arbeitseinkommens berechnet.
Nach § 15 Absatz 1 SGB IV ist Arbeitseinkommen im Sinne des § 34 Abs. 2 SGB VI der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Steuerrechts (§ 4 – § 7k Einkommenssteuergesetz) ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.