Arbeitslosenversicherung
Was leistet die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, vgl. § 24 SGB III. Personen, die in einem bezahlten Beschäftigungsverhältnis stehen, zahlen in die Arbeitslosenversicherung ein. Seit Februar 2006 sind auch Wehr- und Zivildienstleistende versicherungspflichtig.
Andere Berufsgruppen, wie Beamte, Richter und Soldaten auf Zeit, aber auch Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Arbeitslosenversicherung befreit, vgl. §§ 27, 28 SGB III.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird direkt von dem Bruttoarbeitsentgelt des Versicherungspflichtigen abgezogen. Er beträgt ab Januar 2011 3,0 % des Bruttoarbeitsentgelts.
Die Arbeitslosenversicherung verfolgt den Zweck, Personen, die arbeitslos sind, ein Einkommen zu sichern.