Aufsichtsbehörde der Krankenkassen
Was tut die Aufsichtsbehörde der Krankenkassen?
Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist die zuständige Behörde für die Aufsicht über die Krankenkassen. Der Sitz des Bundesversicherungsamts ist in Bonn.
Die zentrale Aufgabe der Aufsichtsbehörde ist 1956 gesetzlich normiert worden. Sie besteht darin, die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung zu führen.
Neben weiteren verwaltungsrechtlichen Aufgaben ist das Bundesversicherungsamt seit dem 01. Januar 2009 auch für die Verwaltung des Gesundheitsfonds zuständig.
Die vom Bundesversicherungsamt gefällten Entscheidungen entfalten bindende Wirkung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Das Bundesversicherungsamt führt keine Aufsicht über die Allgemeinen Ortskrankenkrankenkassen (AOK) sowie die Ärzte-/Zahnärztekammern und Kassen(-zahn)ärztlichen Vereinigungen. Hier sind die Sozialministerien der Länder zuständig