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Ausbildungsvergütung

Was versteht man unter Ausbildungsvergütung?

Die Ausbildungsvergütung ist von Lohn und Gehalt zu unterscheiden. Bei der Ausbildungsvergütung handelt es sich um die monatliche angemessen Bezahlung eines Auszubildenden im Rahmen seiner Berufsausbildung.

Sie wird von dem Ausbildungsbetrieb geleistet, bemisst sich nach dem Lebensalter des Auszubildenden und steigt jährlich mit fortschreitender Berufsausbildung, vgl. §§ 17 ff Berufsbildungsgesetz.

Die Ausbildungsvergütung ist an Tarifregelungen fest gebunden und darf nicht geringer ausfallen. Leistet der Auszubildende Tätigkeiten über die tägliche Ausbildungszeit hinaus, ist diese extra zu vergüten.

Die Ausbildungsvergütung ist beitragspflichtig. Auch wenn die Ausbildungsvergütung unter 400,- € liegt, ist der volle Beitragssatz zu leisten. Der Auszubildende und sein Arbeitgeber tragen dann die Sozialversicherungsbeiträge je zur Hälfte. 0,9 % der Sozialabgaben trägt der Auszubildende allein.

Anders verhält es sich, wenn die Ausbildungsvergütung monatlich 320,- € nicht übersteigt. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet die Sozialabgaben allein zu tragen. Übersteigt die monatliche Ausbildungsvergütung aufgrund einer Einmalzahlung (z.B. Weihnachtsgeld/Urlaubsgeld) die Grenze von 320,- €, so muss der Auszubildende seinen Beitragsanteil von der Differenz zu dem Grenzwert zahlen.

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