Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Beamte

Was müssen Beamte bei der Krankenversicherung beachten?

Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung besteht keine gesetzliche Krankenversicherungspflicht.

Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr des Beamten eine sogenannte Beihilfeleistung, die nach den Beihilfevorschriften des Bundes festgesetzt sind, aber durch landesrechtlichen Verordnungen von Bundesland zu Bundesland variieren können.

Beihilfen werden für Beamte und ihre Familien im Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfall gewährt.

Im Krankheitsfall übernimmt der Dienstherr in Form der Beihilfe die Kosten der Versorgung in Höhe von 50-80 %.  Der Beamte hat die Möglichkeit für die offenen Kosten, die er grundsätzlich selbst tragen muss, eine sogenannte Restkostenversicherung abzuschließen. Sowohl die privaten als auch die gesetzliche Krankenversicherung bieten Restkostenversicherungen an. Dem Beamten ist es freigestellt, ob er sich privat oder gesetzlich versichert.

Private Krankenversicherung Beamtenanwärter

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