Befreiung von der Versicherungspflicht
Wann kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?
In Deutschland herrscht die gesetzliche Pflicht der Versicherung. Wer nicht die Voraussetzungen erfüllt, sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern zu lassen, ist Mitglied einer gesetzlichen Versicherung.
Nur unter den in § 8 SGB V abschließend genannten Voraussetzungen kann ein Pflichtversicherter sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
So kann z.B. ein Arbeitnehmer, der nicht unter die Versicherungspflicht fällt, weil sein Bruttojahreseinkommen über der Jahresentgeltgrenze liegt, sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn er nur aufgrund der Veränderung der Jahresentgeltgrenze plötzlich versicherungspflichtig würde.
Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Ist die Befreiung bewilligt, kann diese nicht mehr widerrufen werden.