Behinderte Menschen
Ab wann gilt ein Mensch als behindert?
Von einer Behinderung spricht man dann bei einer nicht nur vorübergehenden gravierenden individuellen Beeinträchtigung eines Menschen, basierend auf fehlenden oder veränderten Körperstrukturen und/oder chronischen physischen und/oder psychischen Krankheiten.
Die gesetzliche Definition ist in § 2 SGB IX zu finden.
Behinderungszusammenhänge lassen sich nur grob in folgende Kategorien einteilen:
- körperliche Behinderung
- Sinnesbehinderung (Blindheit, Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Taubblindheit)
- Sprachbehinderung
- psychische (seelische) Behinderung
- Lernbehinderung
- geistige Behinderung.
Gem. § 1 Nr. 2 SGB VI gilt auch für behinderte Menschen die Versicherungspflicht, wenn sie in Werkstätten tätig sind oder wenn sie in Anstalten oder Heimen eine Leistung erbringen.