Beitragseinzug
Wie funktioniert der Beitragseinzug der Krankenkassen?
Als Beitragseinzug wird in der Gesundheitswirtschaft der Einzug der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bezeichnet. Der Beitragseinzug ist gem. § 28 h SGB IV vom Arbeitgeber an die Einzugsstellen der Krankenkassen zu bezahlen.
Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahre 2009 leiten die Krankenkassen die Einnahmen an das Bundesversicherungsamt (BVA) weiter, wo sie in den Gesundheitsfond fließen. Das Bundesversicherungsamt verwaltet die Einnahmen und weist den Versicherungen je nach Versicherungsstruktur die Beiträge zu.
Ab 2011 soll sich in der Gesundheitspolitik und dem Beitragseinzug wieder etwas ändern. Dies ist dato noch nicht gänzlich entschieden. Geplant ist, dass der Arbeitgeber die Gesamten Sozialabgaben an eine zentrale Stelle überleitet. Von dort aus soll dann die Verteilung an die Krankenkassen erfolgen.