Beitragsfreiheit
Wann kann man sich von den Beiträgen befreien lassen?
Versicherte sind verpflichtet ihre Beiträge der Sozialversicherungen zu bezahlen. Dies erfolgt grundsätzlich automatisch. Bei versicherungspflichtigen Angestellten werden die Beiträge direkt vom Bruttoarbeitslohn abgezogen.
Es gibt allerdings Ausnahmen, die Versicherte von ihrer beitragspflicht befreien.
Beitragsfreiheit besteht zum Beispiel für familienversicherte Angehörige, die über ein Elternteil oder ihren Ehepartner in der Krankenversicherung abgesichert sind. Diese Beitragsfreiheit besteht aber nur so lange, wie der Beitragsbefreite mit seinen Einkünften eine bestimmte Obergrenze nicht überschreitet (die Beitragsfreiheitsgrenze variiert).
Gesetzlich Versicherte sind auch dann beitragsbefreit, wenn sie Kranken- oder Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld (Elterngeld) beziehen oder sonst ein entsprechende staatliche Leistung erhalten.
Grundsätzlich endet jede Beitragsfreiheit, sobald der Versicherte einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgeht.