Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Beitragsgruppen

Was für Beitragsgruppen gibt es?

Die Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesamtsozialabgaben ihrer Arbeitnehmer abzuführen. Die Sozialabgaben werden dem Arbeitnehmer direkt von seinem Bruttoarbeitsentgelt abgezogen.

Die Sozialabgaben spalten sich in Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Nicht bei allen Arbeitnehmern sind die Pflichten zur Abgabe bezüglich der einzelnen Versicherungen gleich. Die Beitragsgruppen zeigen in verschlüsselt einheitlicher Form, zu welcher Versicherung welche Form der Beitragspflicht besteht.

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