Berufsunfähigkeit
Was bedeutet Berufsunfähigkeit?
§ 240 Absatz 2 SGB VI bietet eine Legaldefinition für die Berufsunfähigkeit.
Danach sind Versicherte berufsunfähig, wenn ihre Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.