Bezugsgröße
Was ist die Bezugsgröße?
Die Bezugsgröße stellt einen Wert dar, auf den sich wichtige Grenzwerte der Sozialversicherung beziehen, wie z.B. die Beitragsbemessungsgrenze. Siehe auch http://www.infoportal-rente.de/lexikon/b/bezugsgrose/
Gem. § 18 SGB IV ist die Bezugsgröße das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren, durch 420 teilbaren Betrag.
Die Bezugsgröße ändert sich jährlich.