Bindungsfrist
Was ist die Bindungsfrist?
Zu unterscheiden ist die 18-monatige von der 3-jährigen Bindungsfrist.
Versicherte, die z.B. ihre Versicherung gewechselt haben, unterliegen einer 18-monatigen Bindungsfrist, in der sie keinen weiteren Versicherungswechsel vornehmen können.
Hat ein Versicherter innerhalb seines bestehenden Versicherungsverhältnisses in einen Wahltarif gewechselt, so wird damit eine 3-jährige Bindungsfrist ausgelöst.
Eine Bindungsfrist entfällt grundsätzlich, wenn in eine Familienversicherung gewechselt wird. Außerdem unterliegt der Versicherte grundsätzlich keiner Bindungsfrist, wenn er den Arbeitgeber infolge eines Ausscheidens aus einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses wechselt.