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Durchgangsarzt

Was ist ein Durchgangsarzt?

Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist, aufgrund seiner von den Berufsgenossenschaften erteilte Sonderzulassung, für die Behandlungen nach einem Arbeitsunfall zuständig.

Ein D-Arzt kann nur sein, wer Facharzt in Chirurgie/Unfallchirurgie und/oder Orthopädie ist.

Nach einem Arbeitsunfall kommt es zu einem so genannten Durchgangsarztverfahren. Der Verletzte muss dann von meinem Durchgangsarzt behandelt werden, da die Kosten bei einem Arbeitsunfall von den Berufsgenossenschaften getragen werden.

Der D-Arzt steht in Kontakt mit dem nachbehandelnden Ärzten, dem Krankenhaus, der Rehaeinrichtung etc. und stellt fest, ob überhaupt ein Arbeitsunfall vorliegt.

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