Das Lexikon rund um Krankenversicherungen in Deutschland
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Ehegattenbeschäftigung

Was verstehen Krankenkassen unter Ehegattenbeschäftigung?

Besteht bei der Tätigkeit des Ehegatten nicht lediglich nur eine familiäre Mithilfe, so handelt es sich bei der vom Ehegatten ausgeführten Tätigkeit um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, vgl. § 7 Absatz 2 und 3 SGB IV.

Ob eine versicherungspflichtige Ehegattenbeschäftigung vorliegt, wird an verschiedenen Kriterien festgemacht. Grundsätzlich besteht aber dann ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, wenn das Arbeitsverhältnis, so wie es zwischen den Ehegatten besteht, auch zu einem Dritten bestehen würde.

Bestehen Zweifel darüber, ob ein sozialversicherungspflichtiges Ehegattenbeschäftigungsverhältnis vorliegt, bietet die Deutsche Rentenversicherung Bund ein Feststellungsformular an, welches zur Prüfung ausgefüllt online zugesandt werden kann:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_A2F204B327019DCB5AE22BC101600963.cae01/SharedDocs/de/Inhalt/04_Formulare_Publikationen/01_formulare/01_versicherung/C3002.html?nn=38546

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