Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Was sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft?
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden nach deutschem Steuerrecht zu den Gewinneinkünften gezählt.
Gem. § 13 Einkommensteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft u.a. die Einnahmen aus Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Wein- und Gartenbaus, Einkünfte aus der Tierzucht sowie Einkünfte aus der Jagd.
Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 670,- € übersteigen. Dies gilt aber nur dann, wenn die Summe der Einkünfte nicht über 30.700,- € hinausgehen, vgl. § 13 Absatz 3 EStG.
Diese Grenzbeträge gelten bei Ledigen. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge.