Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Einkünfte aus selbständiger Arbeit, was gehört zu dieser Art von Einkünften?
Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden nach deutschem Steuerrecht zu den Gewinneinkünften gezählt.
Gem. § 18 Einkommenssteuergesetz (EStG) gehören zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit die Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit, wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, Architekten, und Steuerberater, aber auch die Einkünfte der Einnehmer der staatlichen Lotterien und die Einkünfte für die Vergütung von Testamentsvollstreckung.
Bei der Ermittlung des sozialversicherungsrechtlichen Gesamteinkommens wird der Gewinn aus der selbständigen Arbeit berücksichtigt.