Elternzeit
Was ist Elternzeit im Sinne der Krankenkassen?
Beide Elternteile haben einen Anspruch auf Elternzeit, sofern sie in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, also Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind. Der Anspruch gilt gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber.
Die Elternzeit umfasst einen Zeitraum von 3 Jahren, in welchem das Kind betreut und erzogen werden kann.
Das Arbeitsverhältnis bleibt in dieser Zeit bestehen. Der aus der Elternzeit wiederkehrende Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Fortsetzung seiner alten oder einer gleichwertigen Arbeit.
Ist das sich in der Elternzeit befindliche Elternteil pflichtversichert, so bleibt die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen, ohne dass Beiträge gezahlt werden müssen.
Anders verhält es sich in der privaten Krankenversicherung. Hier besteht grundsätzlich keine Beitragsfreiheit. Auf Antrag kann der Versicherte aber im Einzelfall während der Elternzeit Beitragsbefreiung beantragen ohne seinen Versicherungsschutz zu verlieren.