Erhöhter Beitragssatz
Wie hoch ist der erhöhte Beitragssatz?
Mit Einführung des Gesundheitsfonds, mit welchem für alle Krankenkassen ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz eingeführt wurde, ist 2009 der erhöhte Beitragssatz entfallen.
Der erhöhte Beitragssatz war von Arbeitnehmer zu zahlen, denen kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens 6 Wochen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz zustand.
Seit 2009 ist es den Arbeitnehmern, die keinen Entgeltfortzahlungsanspruch haben selber überlassen, ob sie das finanzielle Risiko im Falle einer Arbeitsunfähigkeit selber tragen oder sich dagegen selbständig durch Abschließen eines entsprechenden Wahltarifes, den sie ohne Arbeitgeberanteil selbst zahlen müssen, absichern wollen.